Verhaltensvereinbarungen

 

Vorwort

Wir - die Schulpartner des BG/BRG Kufstein - betrachten uns als Gemeinschaft und haben diese Verhaltensvereinbarungen erarbeitet, um unsere gemeinsamen Ziele leichter zu erreichen und das schulische Zusammenleben konstruktiv zu fördern.

Wir fühlen uns dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und unserer Hausordnung verpflichtet. Letztere wird durch diese Verhaltensvereinbarungen nicht ersetzt sondern ergänzt.

Wir stellen den schulinternen Vereinbarungsinhalten Grundprinzipien voran und lassen uns von folgenden Inhalten und Motiven leiten:

  • Vermittlung von Wissen und Werten
  • Förderung der Leistungsbereitschaft
  • Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme
  • Wertschätzung in Umgang und Sprache einschließlich Gruß und Dank
  • lösungsorientierter Kommunikation
  • Hilfsbereitschaft und Höflichkeit
  • Sorgfalt und Achtsamkeit mit Einrichtungen und zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln
  • Pünktlichkeit
  • Eigenverantwortlichkeit

 

Beitrag aller Schulpartner:

  • Wir begegnen einander freundlich, höflich und mit gegenseitigem Respekt innerhalb und außerhalb der Schule.
  • Wir nehmen Rücksicht auf die Anliegen des anderen.
  • Wir fördern den Dialog zwischen Schüler/inne/n, Eltern und Lehrern und kommunizieren wertschätzend.
  • Wir sind hellhörig und aufmerksam, um zwischenmenschliche Probleme möglichst früh zu lösen.
  • Wir erledigen unsere Aufgaben verlässlich, halten Termine ein und bemühen uns um Pünktlichkeit.
  • Wir verwenden alle Medien verantwortungsvoll und verwehren uns gegen jegliche Diskriminierung in Wort, Bild und Schrift.
  • Wir fördern das Gesundheitsbewusstsein und lehnen den Umgang mit Suchtgiften ab.
  • Wir betrachten Müllvermeidung und Mülltrennung als unseren täglichen Beitrag zum Umweltschutz.

 

Beitrag der Lehrer/innen:

  • Wir nehmen unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag als Pädagogen wahr und achten auf Fairness und Transparenz.
  • Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Eltern und kommunizieren rechtzeitig allfällige Probleme und Konflikte.
  • Wir sind uns unserer Vorbildwirkung in Bezug auf ein positives Unterrichts- und Schulklima bewusst.
  • Wir achten auf pünktlichen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss.
  • Wir erklären unsere Beurteilungskriterien zum Schulanfang nachweislich.
  • Wir berücksichtigen bei der Erstellung von Hausübungen und Prüfungsterminen die  Belastung der Schüler.
  • Wir gehen auf lehrplangerechte Vorschläge der Schüler ein.
  • Wir nehmen uns für die Anliegen unserer Schüler sowie für gemeinsame Klassenaktivitäten Zeit.
  • Wir halten unsere Schüler/innen im Sinne unseres Projektes „Saubere Schule“ zur Erfüllung ihrer Pflichten an.
  • Wir reagieren unmittelbar und nach den festgelegten Kriterien bei Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarungen.

 

Beitrag der Schüler/innen:

  • Wir begegnen unseren Mitschülern vorurteilsfrei und geben jedem Schüler/jeder Schülerin die Chance, sich in die Schulgemeinschaft zu integrieren.
  • Wir respektieren das Eigentum anderer.
  • Wir lehnen Handlungen mit Computern oder Handys strikt ab, sofern diese einer anderen Person schaden oder sie demütigen.
  • Wir erscheinen regelmäßig und pünktlich zum Unterricht, begeben uns nach dem Läuten auf unseren Platz und haben die nötigen Unterrichtsmittel vorbereitet.
  • Wir arbeiten im Unterricht aktiv mit und erledigen Hausaufgaben gewissenhaft. Uns ist bewusst, dass die Letztverantwortung für den Schulerfolg bei uns Lernenden liegt.
  • Wir behandeln die in Unterrichtsräumen zur Verfügung gestellten technischen Geräte (Computer, Drucker, Beamer etc.) sorgsam.
  • Wir gehen mit sämtlichen Einrichtungen der Schule schonend um und erklären uns bereit, unsere Klassenräume sauber zu halten, Unrat zu entfernen und darauf zu achten, Biomüll rechtzeitig zu entsorgen.
  • Wir nehmen zur Kenntnis, dass bei Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarungen nach den festgelegten Kriterien vorgegangen wird.

 

Beitrag der Eltern:

  • Wir vermitteln unseren Kindern eine positive Grundeinstellung zur Schule und Grundwerte wie Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Höflichkeit und Respekt.
  • Wir sind uns bewusst, dass die Haupterziehungsverantwortung bei uns liegt und unterstützen die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Lehrer.
  • Wir schaffen ein Umfeld, das unseren Kindern das Lernen ermöglicht.
  • Wir pflegen regelmäßigen Kontakt zu den Lehrpersonen, zeigen Interesse am Schulgeschehen und nehmen das Angebot der Sprechstunden wahr.
  • Wir bringen Kritik sachlich vor.
  • Wir nehmen bei schulischen Schwierigkeiten die Einladung der Lehrer zu pädagogischen Gesprächen an.
  • Wir halten uns bei allfälligen Problemen und Konflikten an den festgelegten Instanzenweg.
  • Wir nehmen Beschwerden unserer Kinder über Lehrer ernst, hinterfragen diese und bemühen uns um eine konstruktive Problemlösung.
  • Wir halten unsere Kinder zu Ordnung und umweltgerechtem Verhalten an.
  • Wir handeln nach den Grundsätzen dieser Verhaltensvereinbarungen.

 

Konsequenzen bei Regelverstößen:

 

Verstößt ein Schüler gegen diese Verhaltensvereinbarungen oder gegen die Hausordnung, soll zunächst versucht werden, das aufgetretene Problem in einer Lehrer-Schüler-Aussprache zu lösen.

 

Es liegt im Ermessen des Lehrers, zusätzliche Maßnahmen zu setzen:

  • Schriftliche Reflexion über das Fehlverhalten
  • Klassenbucheintrag
  • Information der Eltern
  • Verlängerung des Klassenordnerdienstes
  • Rüge durch den Klassenvorstand
  • Nachholen versäumter Lerninhalte außerhalb der Unterrichtszeit
  • Beseitigung verursachter Verschmutzungen (auch außerhalb der Unterrichtszeit)
  • Leistung von Schadenersatz
  • Verwarnung durch die Direktion
  • Ausschluss eines Schülers von Schulveranstaltungen (bei Gefahr in Verzug)
  • Anzeige bei strafrechtlichem Fehlverhalten
  • Disziplinarkonferenz mit möglichem Schulausschluss

 

Regelverstöße wirken sich natürlich auch auf die Verhaltensnote aus:

Wann gibt es ein „Zufriedenstellend“?

  • Wiederholt störendes Verhalten im Unterricht
  • Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung oder die Verhaltensvereinbarung

Wann gibt es ein „Wenig zufriedenstellend“?

  • Erheblich störendes Verhalten im Unterricht
  • Mehrfache oder schwere Verstöße gegen die Hausordnung oder die Verhaltensvereinbarung
  • Unentschuldigte Fehlstunden

Wann gibt es ein „Nicht zufriedenstellend“?

  • Grob störendes Verhalten im Unterricht
  • Massive Verstöße gegen die Hausordnung oder die Verhaltensvereinbarungen